PRESSEINFORMATION
Wien | Mittwoch, 28. Dezember 2022
Taxefy Gründer Aleksej Sinicyn ©Taxefy / Mobile Dashboard ©Taxefy
Steuerausgleich-App holt zu viel bezahlte Steuern zurück
Taxefy: Rund 2 Mio Euro Steuern ausgezahlt
- Taxefy gibt an im Durchschnitt 748€ pro Antrag für seine Kund:innen zurückerhalten zu haben
- Der größte zurückerstattete Betrag: € 6.929,-
- Arbeitnehmer:innenveranlagung lohnt sich gerade bei Personen, die nur einen Teil des Jahres angestellt waren
- Auch wenn gar keine Lohnsteuer gezahlt wurde, ist eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer möglich
Wien, 28. Dezember 2022 | Vielen Arbeitnehmer:innen ist nicht bewusst, dass sie in Österreich auch nach dem 30. Juni via FinanzOnline den Jahressteuerausgleich durchführen können. Eine Arbeitnehmerveranlagung ist sogar bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich, sofern bisher keine erfolgt ist. Diesen Umstand nutzt das 2021 in Wien gegründete Startup Taxefy, das mit seiner „Steuereinfach-App“ allen in Österreich steuerpflichtigen Menschen die Meldung ihrer Arbeitnehmerveranlagung erleichtern will.
„Seit unserem Start im März diesen Jahres konnten wir bereits Tausende Steuerausgleich-Verfahren für unsere Kundinnen und Kunden abwickeln und so insgesamt rund zwei Millionen Euro an zu viel bezahlten Steuern zurückholen“, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer der Taxefy GmbH. Laut dem Finanzamt verzichten im Jahre 2021 rund 1,8 Mio Menschen darauf, ihre Arbeitnehmerveranlagung selbst in die Hand zu nehmen.
(Zurückgerechnet via: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/April/bilanz-finanzamt.html)
Angst und Überforderung hält viele ab
Laut dem jungen Gründer von Taxefy sei die Zögerlichkeit der Österreicher:innen, die eigenen Steuern zu erledigen, in der „Angst etwas falsch zu machen oder wegen persönlicher Überforderung durch die komplex gestalteten Formulare“ begründet. Zwar führte das Finanzamt bereits im Jahre 2017 die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung ein, hierbei wurden 2021 den Steuerpflichtigen jedoch nur 500 Mio Euro, bzw. im Durchschnitt 277,- pro Fall automatisiert zurückerstattet. Taxefy gibt an, für 2021 im Durchschnitt 748€ pro Antrag für seine Kund:innen zurückerhalten zu haben. Dabei betrug der größte zurückerstattete Betrag € 6.929,-. Die Firma arbeitet dabei nach dem “no win – no fee”-Ansatz. Taxefy erhält nur im Erfolgsfall 10% der für den Steuerzahler erzielten Rückzahlung direkt vom Finanzamt. Wenn es vom Finanzamt keine Rückzahlung gibt, dann erhält auch Taxefy nichts.
Antraglose Arbeitnehmerveranlagung nicht steueroptimal
Bei der Berechnung der antraglosen Arbeitnehmer:innenVeranlagung werden nur die Daten herangezogen, die den Finanzbehörden bereits bekannt sind. Das antraglose Verfahren startet zudem auch nur dann von selbst, wenn der Steuerausgleich nach den Berechnungen der Finanzverwaltung zu einer Steuergutschrift führen würde. Laut Sinicyn lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung über die Taxefy-App auch für Personen, die nicht zu den Höchstverdiener:innen zählen oder nur einen Teil des Jahres angestellt waren. Da die Besteuerung des Einkommens auf das ganze Jahr verteilt besteuert wird und eine Person nicht das volle Jahr beschäftigt war, muss hier auf jeden Fall zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet werden. Aber auch, wenn gar keine Lohnsteuer gezahlt wurde, kann in vielen Fällen ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge als sogenannte Negativsteuer wieder zurückgeholt werden. „Die antraglose Arbeitnehmer:innenveranlagung ist zwar eine schöne Geste seitens der Finanzbehörden, aber nicht steueroptimal für die Steuerzahler:innen, da viele Angaben den Finanzbehörden einfach fehlen“, so der Gründer.
## ZUSATZINFORMATIONEN ZU TAXEFY ##
Startup will Komplexität der Steuererklärung vereinfachen
Das Wiener Startup arbeitet bei der Erfassung der Daten mit einem „Schritt für Schritt“-Prozess. Damit soll die komplexe Steuerthematik auf ein Minimum reduziert werden. Der Taxefy-Assistent führt die Nutzer:innen durch die einzelnen Positionen der Arbeitnehmer:innenveranlagung und stellt einfache Fragen, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen. „Mit simplen Fragen, beispielsweise ob jemand mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit gekommen ist, sollen die Nutzerinnen und Nutzer zu Ihrer wohlverdienten Rückzahlung kommen, ohne dass sie die komplexen Steuerformulare Wort für Wort durchgehen müssen“, so Sinicyn. An die Finanzbehörden werden nur die Daten übermittelt, die Taxefy zur Verfügung gestellt werden. Am Schluss – nach einer Vorausberechnung nach geltendem Steuerrecht sowie Übersicht über die getätigten Eingaben – werden die Anträge papierlos an das Finanzamt übermittelt. Mit dieser „vereinfachten Arbeitnehmerveranlagung“ will die Firma laut Eigenangabe die maximale Steuererstattung erzielen und auch den Zeitaufwand für seine Kund:innen reduzieren.
Mehr Informationen unter taxefy.at
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Quellenangaben:
Zu: „antragslosen Arbeitnehmerveranlagung“
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/arbeitnehmerveranlagung/Seite.340002.html
Zu: „Zwar führte das Finanzamt bereits im Jahre 2017 die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung ein, hierbei wurden 2021 den Steuerpflichtigen jedoch nur 500 Mio Euro, bzw. im Durchschnitt 277,- pro Fall automatisiert zurückerstattet“
Zu: “Laut dem Finanzamt verzichten im Jahre 2021 rund 1,8 Mio Menschen darauf, ihre Arbeitnehmerveranlagung selbst in die Hand zu nehmen.”
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/April/bilanz-finanzamt.html
Über Taxefy
Taxefy will die einfachste Arbeitnehmerveranlagung Österreichs werden. Das 2021 von Aleksej Sinicyn gegründete Startup hat seit Jahresanfang über 15.000 Arbeitnehmerveranlagungen in Österreich an das Finanzamt senden können und dabei im Durchschnitt € 748 für seine Nutzer:innen zurückgeholt. Taxefy will es dabei jeder Steuerzahlerin und jedem Steuerzahler ermöglichen, kinderleicht und sicher zu der wohlverdienten Rückerstattung zu gelangen – ohne Kosten, ohne Vorwissen und mit minimalem Aufwand.
Weitere Informationen finden Sie unter taxefy.at
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Taxefy Gründer Aleksej Sinicyn ©Taxefy
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Mag. Karol Walter Nuhn
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